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Umkehr der Beweislast schützt Datenpiraten Fraunhofer-Gutachten für Börsenverein und IFPI Börsenverein fordert Streichung der Bagatellklausel |
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Pressemitteilung |
Darmstadt, 18.9.2006 - Urheberrechtsverletzungen durch Teilnehmer von Internet-Tauschbörsen bleiben ein Problem für die gesamte Medienindustrie. Der Referentenentwurf zum "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" des Bundesministeriums für Justiz vom 3. Januar 2006 sieht zwar einen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber Internet-Service-Providern vor. Dieser Anspruch soll es Verlagen oder der Musik- und Filmindustrie ermöglichen, von Internet-Service-Providern Auskunft über die Person des Urheberrechtsverletzers zu erhalten. Die Rechteinhaber selbst können lediglich die IP-Adresse, nicht jedoch die dahinterstehende Person ermitteln. Jedoch sieht der Referentenentwurf
den Auskunftsanspruch nur bei Überschreitung einer Bagatellgrenze
vor. Nur Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß begründen
den Anspruch. Dabei ist die Einführung einer solchen Bagatellklausel
aus technischer Sicht nicht praktikabel. Zu diesem Schluss kommen die
beiden Fraunhofer-Wissenschaftler Dr.
Martin Steinebach und Sascha
Zmudzinski in einem jetzt veröffentlichten Gutachten für
den Börsenverein
des Deutschen Buchhandels und die Deutsche
Landesgruppe der IFPI e.V. (International Federation of the Phonographic
Industry), des internationalen Verbandes der Tonträgerhersteller.
Das Gutachten steht unter www.ipsi.de
und www.boersenverein.de
zum kostenlosen Download bereit. "Die Bagatellklausel muss gestrichen werden", ist deshalb die Forderung von Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, einer der beiden Auftraggeber des Gutachtens. "Es geht uns nicht darum, Einzeltäter zu verfolgen - daran haben weder wir noch unsere Mitglieder ein Interesse. Aber es ist für den Rechteinhaber schlicht nicht erkennbar und damit auch nicht nachweisbar, ob ein Rechtsverletzer mehr als nur den einen, gerade zum Download angefragten Titel anbietet. Denn bei modernen Tauschbörsen wie eDonkey bzw. eMule ist der Blick auf die Festplatte des Anbieters in aller Regel nicht mehr möglich. Wenn der Entwurf des Bundesjustizministeriums diese technischen Gegebenheiten nicht berücksichtigen sollte, läuft der Auskunftsanspruch gegen die Internet-Service-Provider leer und die Verlage werden Urheberrechtsverletzungen weiterhin zivilrechtlich nicht verfolgen können." ca. 2300 Zeichen -
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten Text zum Download im Nur-Text-Format Gutachten zum Download als PDF (160 KB) Pressekontakt: .................................... An
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